Compliance-Trainings zur Exportkontrolle, vermeiden Sie Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen vielfältige Exportverbote

Compliance-Trainings zur Exportkontrolle

Vermeiden Sie Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen vielfältige Exportverbote

Unübersichtliches Regelwerk

In einer politisch zusehends unübersichtlichen Situation sehen sich viele exportorientierte Unternehmen in der schwierigen Lage, sich rechtlich einwandfrei bei der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen zu verhalten.

Es gilt, eine große Zahl von nationalen und internationalen Vorschriften zu beachten, deren Unübersichtlichkeit gar nicht überschätzt werden kann.

Inhalte des Compliance-Trainings zur Exportkontrolle

In unserem Compliance-Trainings zur Exportkontrolle erfahren Sie daher, welche Vorschriften zu beachten sind. Dazu gehört zunächst das deutsche Aussenwirtschaftsgesetz (AWG) mit einem umfangreichen Anhang.

Ähnlich wie die Vorschriften der EU und der USA regelt das AWG was an wen in welches Land für welche Endverwendung exportiert werden darf. Dies ist ein kompliziertes Verfahren, dessen Mechanik wir Ihnen erklären.

Dazu thematisieren wir auch die Funktion und Aufgaben des Ausfuhrverantwortlichen eines Unternehmens und die erheblichen Sanktionen, die mit einem Verstoß gegen das AWG verbunden sind. Es wird auf die Rolle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sowie Begriffe des Aussenwirtschaftsrechts, wie z.B. Dual-Use Güter oder Embargos, erläutert.

Da das Exportgeschäft nicht nur von deutschen Regeln des AWG, der AW-Verordnung, dem Zollkodex oder die Dual-Use Verordnung bestimmt wird, betrachten wir in dem Compliance-Trainings zur Exportkontrolle auch die entsprechenden Vorschriften der Europäischen Union, die so zahlreich wie umfangreich sind.

Da die US-amerikanischen (Re)Exportbestimmungen auch für deutsche Unternehmen Geltung beanspruchen und mit sehr erheblichen Strafen belegt sind, behandeln wir auch diese in unserem Compliance-Training zur Exportkontrolle.

Dabei gehen wir auch auf die bedeutsame Funktion der verschiedenen Länder-, Personen- und Güterlisten, die einem Embargo unterworfen worden sind, ein. Darüber hinaus betrachten wir die Prozessschritte für die vor der Ausfuhr einzuholende Genehmigungen sowie die erforderliche Dokumentation des gesamten Exportprozesses und die notwendige Ablauforganisation.

Wir bieten diese Compliance-Schulungen sowohl als Inhouse-Compliance-Training als auch als externe Compliance-Schulungen an

Unsere Compliance-Schulungen zur Exportkontrolle sind aufgrund umfangreicher Ausfuhrverbote auch für zivile Güter und scharfen Sanktionen unverzichtbar.