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Compliance Gesetze und Richtlinien Brasilien

Das neue brasilianische Anti-Korruptionsgesetz ist am 24. Januar 2014 in Kraft getreten. Damit schließt sich Brasilien dem Kampf gegen Korruption an und verstärkt die Unternehmenshaftung vor allem für Bestechungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen.

Das Gesetz stellt die Bestechung von brasilianischen Amtsträgern oder Amtsträgern anderer Staaten unter Strafe. Dabei haftet sowohl das Unternehmen für Handlungen seines Aufsichtsrates, Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen einer verwaltungs- und zivilrechtlichen Gefährdungshaftung, als auch die handelnden Personen selbst. Daher muss die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen, dass das Unternehmen die Absicht hatte, dass Gesetz zu verletzen. Dies gilt für Handlungen der Muttergesellschaft wie auch für Joint Ventures oder Konsortien, die gegen das Gesetz verstoßen.

Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wird ein Register eingeführt, in welchem alle Unternehmen, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben, gelistet werden. Diese Unter­nehmen sollen künftig von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Im Falle eines Verstoßes hat ein Unternehmen jedoch die Möglichkeit, dieses den Behörden zu melden, um in den Genuss einer Strafmilderung zu gelangen.

Die haftungsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das neue brasilianische Anti-Korruptionsge­setz sind erheblich. Neben dem genannten Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, können Geldbußen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes vor dem Jahr der Verfahrenseröffnung verhängt werden. Läßt sich der Umsatz nicht ermitteln, kann eine Strafe von bis zu 60 Mio. BRL verhängt werden. Darüber hinaus kann das Unternehmen verurteilt werden, die wirtschaftlichen Vorteile der Bestechung auszukehren, bestimmte Geschäftsaktivitäten auszusetzen oder es kann sogar gar die Schließung und Auflösung des Unternehmens bestimmt werden.

Ähnlich wie beim FCPA oder UK Bribery Act, kann die Strafverfolgungsbehörde das Vorhandensein eines adäquaten Compliance-Managementsystems bei der Festlegung der Strafe positiv berücksichtigen.

Wir veröffentlichen diesen Gesetzestext gem. Art. 8 Nr. IV des brasilianischen Urheberrechts­gesetzes, Lei Nº 9.610, vom 19. Februar 1998. Die Impressão Régia publiziert die jeweils aktuelle, amtliche Fassung dieser Dokumente.

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