Ihr kompetenter Ombudsmann der Whistleblower Hotline Ihres Unternehmens
Als Ombudsmann Ihres Unternehmens betreiben wir Ihr Hinweisgebersystem für Sie
Eine nachhaltige Compliance zu erreichen setzt voraus, dass Sie präventiv Compliance-Risiken entgegenwirken können. Frühzeitig auf Gefährdungslagen reagieren zu können, erfordert daher Zugang zu Informationen über mögliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen aus dem Unternehmen heraus.
Ihre Mitarbeiter wissen häufig genau, wo mögliche Risiken liegen. Es fällt ihnen jedoch oftmals nicht leicht, diese Compliance-Risiken oder Compliance-Verstöße anzusprechen. Aus Sorge vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen ziehen es Mitarbeiter nicht selten vor zu schweigen.
Anders als z.B. in den USA, ist in Deutschland der "Whistleblower"arbeitsrechtlich nicht geschützt. Deshalb bieten immer mehr Unternehmen - auch des Mittelstands – ihren Mitarbeitern an, Ihre Besorgnis einem externen Ombudsmann mitzuteilen.
Die Bedeutung eines solchen Hinweisgebersystems wird dadurch unterstrichen, dass Whistleblower ab dem 17. Dezember 2021 aufgrund einer EU-Richtlinie besonders zu schützen sind. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, gilt sowohl für Mitarbeiter von Unternehmen als auch von Behörden. In Deutschland wird das geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch Hinweisgeber schützen, die Verstöße gegen deutsches Recht melden.
Die Richtlinie verlangt von Arbeitgebern, dass sie einen Whistleblower vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen schützen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass Hinweisgeber ihre Informationen auf sicheren Kanäle weitergeben können.
Geschützt werden durch diese Richtlinie Whistleblower, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden. Dies betrifft vor allem das Wettbewerbsrecht und den Datenschutz, aber auch Geldwäsche, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche der öffentlichen Gesundheit, des Umweltschutzes und der nuklearen Sicherheit sowie den Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Als Rechtsanwaltskanzlei unterhalten wir daher für Unternehmen sogenannte Hinweisgebersysteme, auch Whistleblower Hotline genannt. An diese können sich Ihre Mitarbeiter, aber auch Lieferanten und Kunden, wenden, um uns Ihre Besorgnisse über mögliche oder tatsächliche Rechtsverstöße mitzuteilen.
Sofern es von Ihrem Unternehmen gewünscht ist, können wir unter Wahrung der Vertraulichkeit, den Hinweis auch anonym an das Unternehmen weiterleiten.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, eine entsprechende Compliance-Richtlinie für Ihr Hinweisgebersystem zu entwickeln.
Die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline ist keineswegs nur Großkonzernen vorbehalten. Gerade in mittelständischen Unternehmen bietet es sich an, die Aufgabe einem externen Ombudsmann zu übertragen. Denn je kleiner die Belegschaft, umso leichter kann es bekannt werden, wer der Hinweisgeber ist, der ein Compliance-Risiko gemeldet hat.
Mit unserem Hinweisgebersystem ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern, ihr Wissen um Chancen, die Compliance Ihres Unternehmens zu verbessern, vertraulich einem kompetenten Gesprächspartner zu berichten.
Wir bieten Ihnen u.a. an:
- Planung eines Hinweisgebersystems als integraler Bestandteil Ihres Compliance-Managementsystems.
- Implementierung der Ombudsmann-Funktion und Betrieb des Hinweisgebersystems.
- Nutzung unserer dedizierten Kommunikationswege (spezielle Telefon- und Faxnummer, E-Mail Adresse) für Hinweisgeber Ihres Unternehmens.
- Formulierung einer Compliance-Richtlinie für Ihr Hinweisgebersystem.
- Erfahrener Compliance-Berater und Rechtsanwalt mit jahrzehntelanger Industrieerfahrung, Prof. Dr. Andreas Kark, als Ihr kompetenter Ombudsmann, der wichtige Hinweise von allgemeinen Beschwerden zu trennen weiß.
- Umfassende Erfassung des dem Hinweis zugrundeliegenden Sachverhalts unter Compliance-Gesichtspunkten.
- Fachkundige juristische Bewertung der eingehenden Hinweise.
- Vorbereitung der inhaltlichen und rechtlichen Aspekte des Hinweises und gegebenfalls Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise.
- Training Ihrer Mitarbeiter zur Funktion des Ombudsmanns und der Whistelblower-Hotline im Rahmen unseres Compliance-Schulungsangebotes.
- Gewährleistung des Datenschutzes .
Wir unterstützen Sie durch unser Hinweisgebersystem bei der Optimierung der Compliance Ihres Unternehmens.