Die 34 Mitgliedstaaten sowie vier Nichtmitglieder der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) haben im Jahre 1998 die Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger ratifiziert. Mit Inkrafttreten der Konvention 1999 waren die Unterzeichnerstaaten – so auch Deutschland – verpflichtet, die Bestimmungen dieses ersten internationalen Abkommens zur Korruptionsbekämpfung in nationales Recht zu überführen.
Die Konvention zielt v.a. auf eine Verbesserung der Situation in Entwicklungsländern ab, indem
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Convention on Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions, OECD 2011 |
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