Externer Compliance-Ombudsmann - compliance-consultancy Prof. Dr. Andreas Kark

Vorteile des Hinweisgebersystems der compliance consultancy

Integrität - Kompetenz - Objektivität – Effizienz

Warum Sie sich für die compliance consultancy als Ombudsmann entscheiden sollten

Jedes Unternehmen ist anders. Das gilt auch für die jeweilige Compliance-Situation. Unser Angebot ist daher auf die konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens ausgerichtet.

Unser Ziel ist es, Ihrem Unternehmen pragmatische, effiziente und kostengünstige Lösungen anzubieten:

  • Wir bieten Ihnen im Rahmen unseres Hinweisgebersystems eine rundum kompetente und solide Herangehensweise an.
  • Prof. Dr. Andreas Kark verbindet in idealer Weise juristisches Fachwissen auf dem Gebiet Compliance mit langjähriger Industrieerfahrung als Geschäftsführer.
  • Durch das sehr breite Spektrum an Compliance-Knowhow und praktischer Compliance-Erfahrung können im Rahmen des Hinweisgebersystems Verständnis- und Verständigungsprobleme minimiert werden. Missverständnisse und damit Reibungspunkte werden vermieden.
  • Prof. Dr. Andreas Kark berät seit mehr als 15 Jahren Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Management- und Hinweisgebersystemen. Als Rechtsanwalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
  • Die Tätigkeitsschwerpunkte der compliance consultancy befinden sich in Deutschland, der Schweiz und Österreich.
  • Wir bieten unser Hinweisgebersystem in deutscher und englischer Sprache an.

Stärken Sie Ihre Compliance-Organisation, indem Sie unser Hinweisgebersystem nutzen.